Informationen zum Bauantrag

Die meisten Bundesländer fordern eine Baugenehmigung für Carports, in der Regel  nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

 

Bauanträge werden normalerweise genehmigt, sofern nichts anderes im Bebauungsplan festgelegt ist und der Carport:

 

-ohne Grenzabstand oder mit einem Grenzabstand von 1,00 m errichtet wird. (Abweichende Abstände nur nach vorheriger Einwilligung des Bauamtes)

-Die maximale Höhe darf  300 cm  nicht überschreiten.

-Die maximale Dachlänge kann bis zu 900 cm betragen.

 

Genaue Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Bauamt.

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