Die meisten Bundesländer fordern eine Baugenehmigung für Carports, in der Regel nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Bauanträge werden normalerweise genehmigt, sofern nichts anderes im Bebauungsplan festgelegt ist und der Carport:
-ohne Grenzabstand oder mit einem Grenzabstand von 1,00 m errichtet wird. (Abweichende Abstände nur nach vorheriger Einwilligung des Bauamtes)
-Die maximale Höhe darf 300 cm nicht überschreiten.
-Die maximale Dachlänge kann bis zu 900 cm betragen.
Genaue Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Bauamt.