Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit dem Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Für die Richtigkeit von Informationen im Internet übernimmt die Brümmer GmbH & Co. KG (im weiteren als „Brümmer" bezeichnet)
keine Gewähr und Haftung. Alle Informationen und Inhalte erfolgen zu Werbezwecken und sind unverbindlich.
Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Stand 12.04.2013. Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hiermit annulliert.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit dem Absenden der Bestellung des Auftraggebers ( im weiteren AG genannt) verbindlich. Für die Richtigkeit von Informationen im Internet übernimmt die Brümmer GmbH & Co. KG (im weiteren als Brümmer bezeichnet) keine Gewähr und Haftung. Alle Informationen und Inhalte erfolgen zu Werbezwecken und sind unverbindlich.
Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hiermit annulliert. Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommt Brümmer nicht umhin, für alle Geschäfte mit dem AG, die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen in einigen Punkten abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, in dem Brümmer zugleich etwaiger Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen seiner AG, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widerspricht.
Allgemeines:
Abbildungen, Zeichnungen, Muster und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen, auch der Ausführung und technische Änderungen behält sich Brümmer vor. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Brümmer, das gilt auch für Entwürfe und Zeichnungen, die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. An vereinbarte Preise hält sich Brümmer 2 Monate ab Vertragsabschluß gebunden. Sonderaktionen und Sonderabverkaufspreise gelten nur, solange der Bestand reicht, bzw. bis zum Ablauf der Aktion. Auf Wunsch übernimmt oder vermittelt Brümmer auch die Montageleistungen. Der AG berechtigt Brümmer, Subunternehmer mit der Durchführung der Montagearbeiten ganz oder teilweise zu beauftragen. .Montagen erfolgen nur auf Anweisung des AG, der auch für die Zulässigkeit des Bauvorhabens und für die Einhaltung der Bau- und Nachbarrechtsgesetze usw. zu sorgen hat. Angebote gehen von ebenem Gelände aus, ohne dass Erschwerungen (wie Steine, Pflanzungen, Fundamente, Leitungen, Kabel und Oberleitungen) die Montage erschweren; hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet, auch bei einer Festpreisvereinbarung. Bei Wandmontagen geht Brümmer davon aus, dass die Wände für die vorgesehene Lastaufnahme geeignet sind. Arbeitsräume müssen aufgefüllt und so verdichtet sein, dass die Standfestigkeit evt. Stützpfosten usw. gewährt ist. Regenfallrohre werden bis ca. 20 cm oberhalb des vorgesehenen Erdanschlusses verlegt. Bauseitig zu erbringende Leistungen (wie Markierung der Grenzen, unterirdischer Leitungen und Kabel, Fundamente, Auffüllung und Verdichtung von Arbeitsräumen, Abdichtung von Wandanschlüssen, Anschluss von Leitungen und Rohren) sind so fach- und termingerecht zu erbringen, dass Montagen nicht verzögert oder behindert werden. Die Aufbaustelle, der Zugang und die Fläche zur Lagerung der Bauteile und Materialien muss fest und sauber sein, sowie mit LKW, bzw. Kranwagen erreichbar sein. Sollte die Montage ohne Verschulden von Brümmer abgebrochen oder wegen fehlende Montagevoraussetzungen nicht aufgenommen werden können, gehen Wartezeiten, bzw. Ausfallzeiten, zusätzliche Reise- u. Fahrtkosten zu Lasten des AG.
Lieferungen und Leistungen:
Der AG hat die Ware sofort bei Erhalt auf Menge, offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen zu prüfen und auf dem Frachtbrief / Lieferschein festzuhalten. Die Angaben sind vom Lieferer / Frachtführer zu bestätigen und Brümmer sofort schriftlich zu melden; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen AG gelten die §§ 377 f. HGB. Lieferhindernisse bei Brümmer oder Vorlieferern, sowie Kenntnis von der Liquiditätsverschlechterung des AG, berechtigen Brümmer zum Rücktritt vom Vertrag, ohne Entschädigungsan-sprüche des AG. Lieferungen und Leistungen für die kein Einheitspreis vorliegt, werden nach Aufwand berechnet. Erhöht oder mindert sich der Lieferumfang und / oder die Leistung, so wird nach der tatsächlichen Lieferung und Leistung abgerechnet, auch bei einer Festpreisvereinbarung. Als Liefertag gilt die angezeigte Versandbereitschaft im Betrieb. Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Kann die versprochene Lieferung wegen Nichtverfügbarkeit nicht innerhalb von 4 Monaten erbracht werden, so kann der AG oder Brümmer vom Vertrag zurücktreten. Brümmer ist bei evtl Lieferverzögerungen oder Rücktritt vom Vertrag, nicht für direkte oder indirekte Verluste/Schäden des AG haftbar, wei Betriebs- und Zeitverlust, genommene Urlaubstage, Verdienstausfall, oder sonstige Verluste durch oder bei Dritten. Brümmer bhält sich das Recht vor, bestellte Ware zu fakturieren, die nicht zum vereinbarten Termin, abgenommen worden ist.
Die Preise:
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten ab Lager Bad Oeynhausen. Die Warenabgabe erfolgt per Vorkasse bei Bestellung, abzüglich 4% Nachlass für die Zahlung per Vorkasse. Auf Wunsch sichern wir Ihnen Beträge über 750€ per Aval über die R+V Versicherung Wiesbaden ab. Der Nachlass bei Zahlung mit Aval beträgt dann 2,5%. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Kosten für Montagen und sonstige Leistungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung werden 1,5% Verzugskosten je Monat ab dem Fälligkeitstermin berrechnet. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Lieferung, Fracht- und Transportkosten:
Bestellte Ware kann nach vorheriger Abstimmung, bei Brümmer ab Lager, abgeholt werden. Für Lieferungen als Beiladung berechnen wir eine Versandkostenpauschale. Die Abladestelle muss auf fester Straße mit einem 38-to-Sattelzug erreichbar sein. Die Warenverladung wird vorher per E-Mail, oder per Fax mitgeteilt. Den Liefertag teilt ihnen die Spedition mit. Der AG hat für eine zügige Entladung zu sorgen. Warte- und Verzugszeiten werden in Rechnung gestellt. Der AG übernimmt die Kosten für die Entsorgung der evt,, anfallenden Abfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Baustoffreste.
Eine Entladung der Lieferung durch den Anlieferer ist auch möglich, muss aber vorher schriftlich vereinbart werden. Es wird nur direkt neben dem Fahrzeug entladen, ein Weitertransport ist nicht möglich. Für die Entladung wird eine pauschale Gebühr erhoben.
Gewähr:
Bei Lieferung fehlerhafter Ware und gesetzlicher Gewährleistungsverpflichtung, wird Brümmer nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der AG nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Bei privaten AG gilt die gesetzliche Gewährleistung für Lieferungen und Leistungen, bei gewerblichen AG gilt eine 6-monatige Gewährleistung. Zum Abschluss einer Montage erfolgt die Bauabnahme und Bauübergabe, evt. Mängel sind im Abnahmeprotokoll anzugeben. Der AG hat an der Abnahme teilzunehmen. Nimmt der AG nicht bei Montageabschluss an der Abnahme teil, so gilt die Leistung als mängelfrei übergeben, das gilt auch bei vorzeitiger Benutzung, sowie Bearbeitung und Weiterverarbeitung der Ware. Mängelrügen sind nur wirksam wenn sie schriftlich und fristgerecht erfolgen, erkennbare Mängel sind sofort anzugeben. Natürlicher Verschleiß, Rissbildung und Verziehen des Holzes sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, das gilt auch für Farbunterschiede, die besonders bei druckimprägnierten Hölzern und bei weiterer Farbbehandlung, sowie bei Verarbeitung mit sonstigen Hölzern auftreten können. Hölzer mit Farbbehandlung werden 1x grundiert. Preis und Leistung stehen in enger Verbindung. Unsere Produkte liefern wir in entsprechend guter Qualität und Verarbeitung, aber die Ansprüche an Qualität und Verarbeitung müssen sich dem gewählten Standard anpassen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so behält sich Brümmer vor, Ersatz oder Gutschrift zu leisten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt je Gewährleistung, auch während der Ausführung. Auf die Gebrauchs- und Aufbauanleitungen, bzw. die selbstverständlichen Pflege- und Wartungsintervalle wird ausdrücklich hingewiesen. Die Einhaltung der darin enthaltenen Anweisungen und Bestimmungen ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen. Für Eigenleistung des AG wird keine Gewähr übernommen.
Rückgabe-Information / Rückgabebelehrung für Warenbestellung gemäß Fernabsatzgesetz:
Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung zustande. Der AG kann die erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, ohne Angabe von Gründen, zurückgeben. Die Rückgabefrist wird durch fristgerechtes Absenden der paket- oder transportgerechten Ware, oder wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Absendung des Rücknahmeverlangens für transportgerechte Ware gewahrt. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr von Brümmer. Das Rückgaberecht besteht nicht bei individuellen Bausätzen und Zuschnitten, oder wenn die Ware nach den Wünschen des Kunden angefertigt worden ist, oder die Ware bereits montiert, bzw. in Gebrauch genommen worden ist, bzw. weiterverarbeitet ist. Ihr Einkaufskonto wird nach Eingang der Rücksendung um den Warenwert des Retoure entlastet.
Eigentumsvorbehalt und Rücktritt vom Vertrag:
Gelieferte Ware bleibt bis zu völligen Bezahlung im Eigentum von Brümmer. Bei Warenrückgabe (nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung) werden max. 80% des Warenwertes gutgeschrieben. Individuelle Bausätze. sonderbeschaffene oder sonderangefertigte Waren werden nicht zurückgenommen. Tritt der AG vom Vertag zurück, so ist Brümmer berechtigt 20% Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
Sonstiges:
Die Kundendaten werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zu Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Brümmer ist aufgrund der vom AG und seiner Bestellung erteilten Einwilligung berechtigt, die übermittelten Daten an die, mit der Erfüllung des Kaufvertrages beauftragten Partner weiterzuleiten, um den Rechten und Pflichten aus dem Vertrag nachzukommen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für beide Vertragspartner die vorstehenden Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, so berührt das nicht den übrigen Vertrag und seine Bestimmungen. Rechte aus diesem Vertag können nicht an Dritte übertragen werden
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand ist der gesetzliche, für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand stets Bad Oeynhausen. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Unsere "Allgemeine Vertragsbedingungen", stehen im Internet unter www.bruemmer.tv; auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch zu.